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Glossar - B

Baubeschreibung

Die durch ein Planungsbüro erstellte Baubeschreibung erklärt die bei der Durchführung eines geplanten Bauvorhabens angewendeten Techniken und eingesetzten Materialien und Rohstoffe. Durch die Baubeschreibung kann man die Bauweise eines Gebäudes besser beurteilen. Sie ist u.a. auch ein Bestandteil für den Antrag zur Erteilung einer Baugenehmigung.

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Dieser sagt aus, dass dem beantragten Bauvorhaben in Abhängigkeit des Erfüllens bestimmter Auflagen nach öffentlicher Gesetzgebung keine Hindernisse entgegenstehen. Die Auflagen zur Erteilung einer Baugenehmigung richten sich nach der jeweiligen Bauordnung des einzelnen Bundeslandes. Eine Baugenehmigung ist zeitlich befristet und gebührenpflichtig.

Bauherr

Als Bauherr wird bezeichnet, wer selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben in eigenem Namen durchführt oder durchführen lässt. Der Bauherr trägt alle Risiken der Bauvorbereitung, -durchführung und der Bauherrenhaftung. Er entscheidet über die architektonische und technische Gestaltung des Bauvorhabens sowie die Art der Finanzierung und ihre Absicherung.

Baukosten

Als Baukosten bezeichnet man Kosten, die bei der Errichtung eines Gebäudes ohne die Aufwendungen für das Baugrundstück und dessen Erschließung, entstehen. Dies sind u.a. die Kosten für den gesamten Roh- und Ausbau des Gebäudes einschließlich der dazu notwendigen Baustelleneinrichtung, Kosten für Installationsarbeiten (beispielsweise für Abwasser, Wasser, Wärme, Strom und Fernmeldetechnik).

Baunebenkosten

Zu den Baunebenkosten gehören u.a. die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen (beispielsweise Baugenehmigung), Kosten für die Beschaffung von Baugeldern, sowie ggf. anfallende Bereitstellungszinsen.

Bausparvertrag

Der Bausparvertrag ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse in dem der Kunde durch das Einbringen von Spargeldern (Ansparsumme) eine Anwartschaft auf ein Darlehen zu festgelegten Zinsen aus der Bauspargemeinschaft erwirbt.

Bearbeitungsgebühr

Von den Banken erhobene Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung des Finanzierungsantrages. Diese wird i.d.R. bei Auszahlung des Kredites vom Kreditbetrag abgerechnet.

Belastung, monatliche

Als monatliche Belastung wird der Betrag bezeichnet, welchen der Darlehensnehmer jeden Monat für Zins und Tilgung nach Inanspruchnahme des Kredits zurückzahlt. Die Bank wird im Rahmen der Bonitätsprüfung ermitteln, ob der Darlehensnehmer diese monatliche Belastung voraussichtlich leisten kann. d.h. ob er nach Abzug der Kreditrate von seinem ihm monatlich netto zur Verfügung stehenden Gehaltes genug finanzielle Freiräume aufbringen kann, um seinen weiteren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Höhe der Mittel für den Lebensunterhalt richtet sich nach der individuellen Situation des Darlehensnehmers (Familienstand, Anzahl der Kinder, laufende Haushaltskosten, sonstige Verbindlichkeiten).

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze gibt den Betrag wieder, welchen eine Bank in Abhängigkeit vom Objekt und gesetzlichen Bestimmungen nach Durchführung einer Wertermittlung maximal auf das zur Beleihung dienende Objekt an Kredit gewähren kann. Dies sind für erststellige Hypotheken (erststelliger Beleihungsrahmen) i.d.R. 60 Prozent des ermittelten Grundstücks- und Gebäudewertes. Viele Banken sind aber auch bereit, die Beleihungsgrenze für erststellige Hypotheken zu überschreiten und bis zu 80 Prozent der Herstellungskosten oder des Kaufpreises zu finanzieren. In einem solchen Fall spricht man von einer Gesamtfinanzierung.

Beleihungsobjekt

Als Beleihungsobjekt bezeichnet man das Grundstück, Haus oder die Wohnung, welche als Sicherheit für eine geplante Baufinanzierung dienen soll.

Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen sind Zinsen, welche die Bank dem Kreditnehmer für die noch nicht erfolgte Inanspruchnahme des Kredits nach Ablauf einer bereitstellungsfreien Zeit, in Rechnung stellt. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Kreditgeber mit der Kreditzusage die bewilligten Kreditmittel bereitstellt, für die ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung Refinanzierungskosten bei der Bank verursacht werden.

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