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Glossar - G
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Gesamtkosten |
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Als Gesamtkosten versteht man die Summe aller Aufwendungen, die beim Kauf einer Immobilie aufgewendet werden müssen bzw. alle Kosten, die beim Bau eines Gebäudes anfallen. In beiden Fällen müssen darüber hinaus evtl. entstehende Nebenkosten berücksichtigt werden.
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Grundbuch |
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Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches i.d.R. beim Amtsgericht geführt wird und dort auch eingesehen werden kann. Im Grundbuch ist jedes Grundstück des Bezirks auf einem gesonderten Grundbuchblatt eingetragen. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei sog. Abteilungen, welche Auskunft geben über das Grundstück, die Eigentumsverhältnisse und die auf dem Grundstück eingetragenen Belastungen und Grundpfandrechte.
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Grundbuchauszug |
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Ein Grundbuchauszug ist eine vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, welche man einsehen kann, soweit ein "berechtigtes Interesse" besteht.
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Grunderwerbssteuer |
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Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die auf Kauf oder Erwerb von inländischen Grundstücken, Wohnungseigentum, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremden Grund und Boden erhoben wird. Diese fällt beispielsweise beim Kauf, Tausch, Erbschaft oder Schenkung an. Seit 1997 beträgt der Steuersatz 3,5 Prozent des Kaufpreises zuzüglich etwaiger sonstiger Leistungen, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks übernimmt oder gewährt. Von der Grunderwerbssteuer befreit sind Verkäufe unter Verwandten der geraden Linien (Eltern - Kinder - Enkel).
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Grundschuld |
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Grundpfandrecht mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Kredits durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Durch die Grundschuld wird der Kreditgeber berechtigt, auf das Beleihungsobjekt bei Nichterfüllung der Kreditrückführung Zugriff zu nehmen. In den vergangenen Jahren hat die Grundschuld als Sicherungsinstrument die vorher übliche Hypothek weitgehend verdrängt.
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Grundschuldbestellung |
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Eine notarielle Urkunde, mit der ein Grundstückseigentümer der Belastung seines zur Sicherung eines Kredits dienenden Objekts zustimmt. Gleichzeitig stellt er mit dieser Urkunde auch den Antrag, diese Zustimmung der Belastung in das Grundbuch einzutragen.
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Grundsteuer |
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Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Grundvermögen. Sie bemisst sich in ihrer Höhe durch die Festsetzung eines Einheitswertes des Grundstücks. Erhoben wird die Grundsteuer durch die Gemeinden.
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Grundstück |
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Ein Grundstück ist ein räumlich exakt abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Hierbei kann es sich sowohl um ein bebautes als auch um ein unbebautes Grundstück handeln.
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Grundstückskosten |
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Grundstückskosten sind hier die Kosten, die für den Erwerb eines Grundstücks dem Käufer entstehen.
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Güterstand |
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Der Güterstand bestimmt die vermögensrechtliche Beziehung zwischen Ehepaaren. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Zugewinngemeinschaft. Weitere Güterstände sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Diese müssen aber durch einen Ehevertrag ausdrücklich vereinbart werden.
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