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Glossar - N
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Nachrang |
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Rangstelle einer Belastung oder eines Grundpfandrechts im Grundbuch nach zeitlich früher erfolgten Eintragungen. Im Vorrang eingetragene Rechte vermindern den Wert der maximalen Beleihungsgrenze für den Nachrang-Kreditgeber entsprechend.
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Nebenkosten Grundstück |
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Die Grundstücksnebenkosten sind die Kosten, welche neben dem Kaufpreis für das Grundstück entstehen. Diese Nebenkosten können sich aus Maklergebühren, Notar- und Gerichtskosten, evtl. anfallenden Erschließungskosten sowie Steuern zusammensetzen.
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Nebenleistungen |
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Unter Nebenleistungen versteht man alle entstehenden Zahlungsverpflichtungen, welche dem Kreditnehmer neben Zins- und Tilgungsleistungen in Rechnung gestellt werden. Dies sind beispielsweise Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren oder Schätzkosten.
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Nominalbetrag |
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Der Nominalbetrag (nominal = dem Namen nach) ist ein Nennbetrag des Kredits, welcher im Vertrag vereinbart wurde.
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Nominalzins |
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Multipliziert mit dem Kreditbetrag ergibt sich der Zinsbetrag der tatsächlich pro Jahr zu zahlen ist.
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Notarbestätigung |
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Bestätigung des Notars an den Kreditgeber, das nach Prüfung der Sachlage die Eintragung des beantragten Rechts an bedungener Rangstelle gewährleistet ist.
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