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Glossar - N

Nachrang

Rangstelle einer Belastung oder eines Grundpfandrechts im Grundbuch nach zeitlich früher erfolgten Eintragungen. Im Vorrang eingetragene Rechte vermindern den Wert der maximalen Beleihungsgrenze für den Nachrang-Kreditgeber entsprechend.

Nebenkosten Grundstück

Die Grundstücksnebenkosten sind die Kosten, welche neben dem Kaufpreis für das Grundstück entstehen. Diese Nebenkosten können sich aus Maklergebühren, Notar- und Gerichtskosten, evtl. anfallenden Erschließungskosten sowie Steuern zusammensetzen.

Nebenleistungen

Unter Nebenleistungen versteht man alle entstehenden Zahlungsverpflichtungen, welche dem Kreditnehmer neben Zins- und Tilgungsleistungen in Rechnung gestellt werden. Dies sind beispielsweise Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren oder Schätzkosten.

Nominalbetrag

Der Nominalbetrag (nominal = dem Namen nach) ist ein Nennbetrag des Kredits, welcher im Vertrag vereinbart wurde.

Nominalzins

Multipliziert mit dem Kreditbetrag ergibt sich der Zinsbetrag der tatsächlich pro Jahr zu zahlen ist.

Notarbestätigung

Bestätigung des Notars an den Kreditgeber, das nach Prüfung der Sachlage die Eintragung des beantragten Rechts an bedungener Rangstelle gewährleistet ist. 

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