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Glossar - R

Rangstelle

Die Rangstelle klärt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen (Vorlasten) die Gläubigerhierarchie, auf Grund derer im Falle der Zwangsvollstreckung die Gläubiger befriedigt werden.

Realkredit

Ein gegen grundbuchliche Besicherung gewährter langfristiger Kredit bis zu maximal sechzig Prozent aus dem für das Sicherungsobjekt ermittelten Beleihungswert.

Renovierung

Als Renovierung wird die Erhaltung oder Wiederherstellung eines Zustands eines Gebäudes definiert. Davon zu unterscheiden ist die Modernisierung, welche eine Verbesserung des Wertes oder Anpassung an moderne Anforderungen darstellt.

Restschuld

Die Restschuld ist der Teil des Kredits, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht an die Bank getilgt wurde. Die Restschuld wird oft als Methode zur besseren Vergleichbarkeit von mehreren Darlehen herangezogen wo bei der o.g. Zeitpunkt, zu dem man sich die Restschuld betrachtet meist der Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist ist.

Rückgewähransprüche

Ist die durch die Grundschuld gesicherte Verpflichtung erfüllt, hat der Gründstückseigentümer gegenüber der Bank Anspruch auf Übertragung oder Löschung der Grundschuld. Nachrangige Grundschuldgläubiger lassen sich häufig vom Grundstückseigentümer die Rückgewähransprüche abtreten.

Rücktritt vom Kreditvertrag

Der Kreditnehmer hat das Recht zum Rücktritt aus dem Kreditvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung der Vertragsunterlagen. Bereits empfangene Kreditbeträge sind mit Nutzungsentgelt (Zinsen) zu erstatten. 

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