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Glossar - V

Verhaltenskodex

Dies ist ein freiwilliger Verhaltenskodex („Kodex“) über außervertragliche Informationen, die dem Verbraucher bei wohnungswirtschaftlichen Krediten zur Verfügung gestellt werden sollten. Der Kodex ist der Kern der Europäischen Vereinbarung eines freiwilligen Verhaltenskodex über wohnungswirtschaftliche Kredite (wie in der Vereinbarung definiert), die von den Europäischen Verbraucherorganisationen und den Europäischen kreditwirtschaftlichen Verbänden ausgehandelt und verabschiedet wurde.
Kreditinstitute, die den Kodex zeichnen, verpflichten sich, dem Verbraucher allgemeine Informationen über die im Angebot befindlichen wohnungswirtschaftlichen Kredite sowie in einer vorvertraglichen Phase, individuelle Informationen, die in einem „Europäischen Standardisierten Merkblatt“ dargestellt werden, zur Verfügung zu stellen. Die endgültige Entscheidung, ein Kreditangebot eines Darlehensgebers anzunehmen, obliegt dem Verbraucher.

Verkehrswert

Der Verkehrswert setzt sich wie folgt zusammen: Bei Eigentumswohnungen Preis je qm Wohnfläche mal Wohnfläche plus Stellplatz. Bei Einfamilienhäusern Grundstückspreis plus Wert des Wohnhauses. Die Überprüfung des angegebenen Verkehrswertes findet anhand der von der Bank benötigten Unterlagen statt und ist Voraussetzung für eine Finanzierungszusage.

Vorfälligkeitsentschädigung

Zahlt ein Kreditnehmer einen Kredit außerplanmäßig zurück, hat der Kreditnehmer der Bank den durch die vorzeitige Tilgung entstandenen Zinsschaden zu ersetzen. 

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