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Berufsunfähigkeit

Zur Erläuterung und Bedeutung ein kurzes Rollenspiel:

Stellen Sie sich einmal vor, Sie wohnen in ihrem wunderschönen Haus mit dem dazu gehörigen Inventar, mit Ihrer Familie und im Garten spielen Ihre beiden Kinder. Vor der Doppelgarage steht Ihr neues Auto mit reichlich Platz für die ganze Familie. Daneben der etwas kleinere Zweitwagen Ihrer Frau. Regelmäßig, zwei mal im Jahr, fahren Sie mit ihrer Familie in Urlaub, einmal im Sommer, einmal im Winter. Sie, Ihre Frau und Ihre Kinder, sind immer gut gekleidet, da es Ihnen möglich ist, modisch immer auf dem neusten Stand zu bleiben - kurz um, es fehlt Ihnen an nichts.

Im Keller ihres Hauses steht ein Maschine, die Ihnen ständig Geld druckt, also eine „Geldmaschine“. Mit dieser Geldmaschine finanzierten Sie Ihr Haus, Ihr Inventar, Ihre Autos ihre Urlaube usw. Das hört sich doch richtig paradiesisch an.
Nun entsteht ein Problem! Auf dem Versicherungsmarkt ist ein Engpass eingetreten. Jede Familie darf nur noch eine Versicherung abschließen.

„Was würden Sie versichern, Ihr Haus, Ihr Inventar, Ihre Autos oder die im Keller stehende Geldmaschine?"

Dumme Frage werden Sie jetzt sagen, die Geldmaschine natürlich. Denn solange diese fleißig Geld druckt, kann ich mir ja alles andere finanzieren.
Was ist denn Ihre Geldmaschine? Ihre Arbeitskraft natürlich, Ihr Verstand und Ihre beiden Hände, um nicht zu sagen - Ihr gesamter Körper. Solange Ihr Körper komplett funktioniert, können sie sich die oben erläuterten Dinge alle finanzieren. Schauen sie nun in Ihren Versicherungsordner, was finden Sie da höchstwahrscheinlich, eine Wohngebäudeversicherung, eine Hausratversicherung, eine Kaskoversicherung für ihre Autos usw.

Und wie haben sie ihre Arbeitskraft abgesichert?

Gar nicht? - Dann geht es Ihnen wie 70% der erwerbstätigen Menschen.

Jeder dritte handwerklich Beschäftigte bzw. jeder fünfte kaufmännisch Tätige, also im Schnitt jeder Vierte, wird vor Erreichen der Altersgrenze (derzeit das 65. Lebensjahr) berufs- oder erwerbsunfähig. Hieraus lässt sich erkennen, um welch ein existenzielles Risiko es sich dabei handelt. Zu lediglich 10% trägt die Unfallgefahr dazu bei. Die restlichen 90% entstehen durch Krankheiten; hier hauptsächlich der Skelettapparat und das Herzkreislaufsystem.

Sollten sie nach dem 01.01.1961 geboren sein, haben Sie Anspruch auf durchschnittlich ungefähr 27% Ihres letzten Bruttoeinkommens als Erwerbs- minderungsrente. Aber Vorsicht - die ermittelte Erwerbsminderungsrente ist keine Nettorente! Diese ist einkommenssteuerpflichtig und Sie müssen hieraus Kranken- und Pflegepflicht-Versicherungsbeiträge bezahlen.

Stolperstein Gesundheitsfragen

Wer sich gegen Berufsunfähigkeit versichern will, von dem verlangen die Versicherungsgesellschaften genaue Infos über seinen Gesundheitszustand. Wer dabei schummelt, riskiert im Ernstfall den Versicherungsschutz.

Millionen-Risiko Berufsunfähigkeit: Rund jeder vierte Arbeitnehmer muss seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aufgeben. Glück im Unglück, wenn zuvor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde. Damit die vereinbarte Rente auch fließt, muss der Versicherungsantrag unbedingt korrekt ausgefüllt worden sein. Denn wer Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat, geht im Zweifelsfall leer aus.
"Um die Gesundheitsfragen gibt es sehr oft Streit", weiß Professor Wolfgang Römer. Als neutraler Schlichter vermittelt der Versicherungsombudsmann tagtäglich bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Versicherungsgesellschaft.

Hintergrund: Bevor die Versicherer Schutz gegen Berufsunfähigkeit anbieten, unterziehen sie ihre Kunden einem detaillierten und ausführlichen Gesundheitscheck. Neben Alter, Geschlecht, Größe, Gewicht, beruflichen Risiken (Giftstoffe, Unfallgefahr) und Lebensgewohnheiten (Rauchen, Sport) interessieren sie sich auch für sämtliche Vorerkrankungen, chronische Leiden und Unfälle. Kann die Gesellschaft später nachweisen, dass der Kunde im Versicherungsantrag gesundheitliche Probleme verschwiegen hat, muss sie im Ernstfall nicht zahlen. Das gilt sogar, wenn die Berufsunfähigkeit gar nichts mit den verschwiegenen Krankheiten zu tun hat, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem aktuellen Urteil (Az. 12 U 391/04). Dabei ging es um eine Frau, die im Antrag einen Herzklappenfehler und erhöhte Cholesterinwerte unterschlug und später aufgrund eines Sturzes nicht mehr arbeiten konnte.

Um bei Berufsunfähigkeit nicht plötzlich ohne Rente da zu stehen, sollten Sie die Gesundheitsfragen gründlich und gewissenhaft beantworten – auf keinen Fall unter Zeitdruck! Wer den Antrag zusammen mit einem Versicherungsvertreter ausfüllt, sollte ihm genau auf die Finger schauen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass manche Vermittler aus Sorge um ihre Provision vor unbequemen Angaben zurückschrecken. Wer auf Nummer sicher gehen will, arbeitet mit einem unabhängigen Versicherungsmakler wie die AFIS GbR zusammen und bittet ggf. auch Zeugen zum Termin. Bei Vorerkrankungen oder chronischen Beschwerden wie beispielsweise Rückenproblemen oder Allergien, empfiehlt es sich, eine Kopie der Krankenakte vom behandelnden Arzt beizulegen. Manche Gesellschaften wollen über die Krankheitsgeschichte der letzten zehn Jahre informiert werden, andere begnügen sich mit fünf. Als Faustformel gilt: Je kürzer der Zeitraum, desto geringer das Streitpotenzial!

Zusätzliche Prüfung im Ernstfall: Viele Kunden wähnen sich sicher, sobald die Gesellschaft den Antrag angenommen hat. „Oft ein teurer Irrtum“, weiß Professor Römer: „Ob die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden, prüft die Versicherung in der Regel erst, wenn sie im Schadensfall zahlen soll.“ Wurde beim Ausfüllen geschummelt oder geschludert, zahlt der Kunde im Zweifelsfall jahrelang umsonst Prämie. Ausnahme: Ist der Antrag unvollständig ausgefüllt oder bestehen zwischen einzelnen Angaben offensichtlich Widersprüche, muss die Versicherungsgesellschaft das sofort monieren – oder später trotzdem zahlen. Auf die ärztliche Schweigepflicht können Versicherungskunden übrigens nicht bauen. Mit der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag wird der Arzt davon entbunden.

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