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Betriebliche Altersvorsorge

Die innerbetriebliche Alterversorgung bietet für Sie in idealer Weise die Möglichkeit, den Staat an ihrem Aufbau zu beteiligen. Dadurch profitieren Sie und Ihr Arbeitgeber fast in gleichen Maßen, mindestens bis zum 01. Januar 2009. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Sozialversicherungsfreiheit Ihrer Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (BAV). Ab dann genießen Sie nur noch Ihren Vorteil aus der Lohnsteuerersparnis. Es bieten sich für Sie in aller Regeln 5 unterschiedliche Durchführungswege zur BAV-Versorgung. Diese sind:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Pensionszusage
  • Pensionsfonds

Aber auch hier ist Vorsicht geboten! Es bleibt immer einer detaillierte Einzelfallprüfung Ihrer individuellen Situation überlassen, welcher dieser Durchführungswege für Sie der richtige ist und ob für Sie überhaupt einer in Frage kommt. Denn bereits vor und mit dem überarbeiteten, seit 01.01.2005 geltenden Alterseinkünftegesetz (AEG), ist Ihre BAV nachgelagert Einkommenssteuerpflicht. Zusätzlich fallen noch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung an. Wir haben uns auch hier darauf spezialisiert, Sie durch den Dschungel zur richtigen Entscheidung zu führen - nutzen Sie unser Know-How.

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